Eine der am häufigsten gestellten Fragen lautet: Muss ich die Sachkunde zum Aufbereiten von Medizinprodukten wirklich machen oder langt bereits meine Ausbildung? Diese Frage ist leider nicht mit einem einfachen Ja oder Nein zu beantworten. Je nach Verordnung und Bundesland kann bereits die Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten/r zur Freigabe von Medizinprodukten genügen. Es gibt jedoch auch andere Stimmen, wie beispielsweise die der KRINKO/BfArM. Die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) raten zu zusätzlichen Qualifikationen, abhängig vom Grad der Schwierigkeiten und der potenziellen Auswirkungen auf Patienten. Hier wird für die Freigabe von Medizinprodukten in einer zahnärztlichen Praxis der sachkundige Mitarbeiter gefordert, wobei vor allem auch der § 5 der Medizinproduktebetreiberverordnung zu erwähnen ist.
Viele Behörden erkennen deshalb eine Sachkenntnis im Rahmen der Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten/r nur an, wenn diese auf dem Abschlusszeugnis dokumentiert ist. Unsere Erfahrung zeigt jedoch, dass die Aufbereitung von Medizinprodukten in der Lehre nicht ausreichend thematisiert wird. Viele wissen nicht, dass sie durch ihre Unterschrift die Verantwortung für den gesamten Aufbereitungszyklus übernehmen und damit haftbar sind. Wir empfehlen daher nur Personen mit adäquaten Qualifikationen zu unterschreiben. Sollten Begriffe wie unkritisch, semikritisch, kritisch, a, b, und c in Kombination nicht geläufig sein, führt unseres Erachtens nach, kein Weg an der Sachkunde vorbei. Aber auch für diejenigen, die diese Begriffe kennen, hält diese Qualifikation eine Fülle an neuen Informationen bereit.
Wir bei QMmens Med & Org GmbH legen besonderen Wert auf eine praxisnahe Vermittlung der Lerninhalte. So werden auch Themengebiete wie Recht & Gesetze in einen direkten Bezug zum Alltag gesetzt. Eines unserer Leitmotive lautet "aus der Praxis, für die Praxis". Daher tauschen sich die Teilnehmer und Referenten in unserem Lernkonzept intensiv aus. Es geht nicht darum Vorgaben nur auswendig zu lernen, sondern diese zu verstehen und vernünftig anzuwenden. Am Ende des Lehrgangs sollen die Absolventen guten Gewissens, im Interesse des Patienten und Betreibers, Entscheidungen treffen können.
Eine schriftliche Abschlussprüfung (Multiple Choice), dessen bestehen mit dem Sachkundenachweis von uns bestätigt wird, dient als Nachweis gegenüber Behörden und ist unbefristet gültig.
.
Im Kursangebot inbegriffen sind 40 Unterrichtseinheiten, digitale Seminarunterlagen und Arbeitsunterlagen, Verpflegung während der Unterrichtszeit sowie die Prüfung. Zum Abschluss erhalten Sie das QMmens Zertifikat.
Ein DGSV Zertifikat kann auf Wunsch gegen Aufpreis ausgestellt werden.
Gerne klären wir Ihre offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch. Termin vereinbaren.
Zweiteiliger Kurs:
Teil 1: 31.03.2022 - 02.04.2022 (3 Tage)
Teil 2: 29.04.2022 - 30.04.2002 (2 Tage)
Veranstaltungsort
Zweiteiliger Kurs:
Teil 1: 06.10.2022 - 08.10.2022 (3 Tage)
Teil 2: 11.11.2022 - 12.11.2002 (2 Tage)
Veranstaltungsort